Dem Feuerwehrkommandanten obliegt die Führung der Feuerwehr im Sinne des NÖ Feuerwehrgesetzes und der DO der Freiwilligen Feuerwehren. Die Feuerwehr ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes und dient als Hilfsorgan der Gemeinde für die Feuerpolizei, die Gefahrenpolizei und das Feuerwehrwesen.